Von Schwarzwälder Kirschtorte bis Cupcakes: Saison der empfohlenen Hofcafés beginnt


Kuchen aus dem empfohlenen Hofcafe


21|03|2018   "Mmmhhh, der Kuchen schmeckt ja wie bei Mama." Ein schöneres Kompliment kann man einer Bäckerin oder einem Bäcker kaum machen. Die Betreiber der 15 "Empfohlenen Hofcafés" in Rheinland-Pfalz und im Saarland hören diesen Satz des Öfteren. Kein Wunder, denn hier wird selbstgebacken. Um die Osterzeit beginnt nun wieder die Hofcafé-Saison.

15 Hofcafés hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK) bisher mit dem Label "Empfohlenes Hofcafé" ausgezeichnet – 13 davon liegen in Rheinland-Pfalz und zwei im Saarland (Kontaktdaten siehe auch weiter unten). "Wir vergeben das Qualitätszeichen seit Mitte 2017", so Dr. Elisabeth Seemer von der Landwirtschaftskammer. Nachdem viele Betriebe im Winter geschlossen oder nur eingeschränkte Öffnungszeiten hatten, geht die Saison um Ostern nun wieder richtig los. Ob Klassiker wie Schwarzwälder Kirschtorte und Erdbeerkuchen mit Sahne oder neue Trends wie Cupcakes und Motivtorten - auf die Hofcafé-Besucher wartet eine bunte Auswahl an süßen gebackenen Leckerbissen.


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15 "Empfohlene Hofcafes" setzen auf regionale und saisonale Produkte


Vom Westerwald über die Eifel bis nach Kandel in der Pfalz gibt es bislang "Empfohlene Hofcafés" und jedes davon ist ganz individuell. Der eine Betrieb hat sich auf Torten spezialisiert, der nächste auf Hefekuchen, bei wieder einem anderen steht das Obst im Mittelpunkt der Backwaren. Einmal schlemmen Besucher in einer antiken Scheune, ein anderes Mal sitzt man in einem blühenden Bauerngarten. In dem einen Hofcafé werden die Kuchen auf Omas Geschirr serviert, im anderen liegt der Fokus auf einer modernen Aufmachung. "Was alle gemeinsam haben ist, dass sie mit qualitativ hochwertigen sowie nach Möglichkeit regionalen und saisonalen Produkten arbeiten", erläutert Elisabeth Seemer. Zudem haben Besucher stets die Möglichkeit, direkt mit dem Bäcker oder der Bäckerin ins Gespräch zu kommen und vielleicht den einen oder anderen Tipp aus erster Hand zu erhalten.

Empfohlene Hofcafes in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Die Betreiber der 15 "Empfohlenen Hofcafés" in Rheinland Pfalz und im Saarland.


Um ein "Empfohlenes Hofcafés" zu werden, müssen bestimmte Standards erfüllt sein. "Zum Beispiel muss die Anbindung an einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb gegeben sein, etwa einen Bauern- oder Winzerhof, einen Garten- oder Obstbaubetrieb. Zudem hat ein Mitglied des Hofes oder der Familie regelmäßig in der Hofgastronomie präsent zu sein. Die Kuchen und Torten müssen regelmäßig selbst gebacken werden, und mindestens ein herzhaftes Gericht soll auf der Speisekarte stehen. Natürlich sind auch Hygienevorschriften einzuhalten", zählt Seemer einige der Kriterien auf. Die Landwirtschaftskammer prüft den jeweiligen Betrieb vor der Vergabe des Labels und dann alle drei Jahre aufs Neue.


Liste der "Empfohlenen Hofcafés"

 


Selbstgebackene Kuchen und Torten, hausgemachte Wurst und guter Wein aus eigenem Anbau – wer Hofcafés, Straußwirtschaften und Gutschänken in Rheinland-Pfalz sucht, dem bietet der Landesservice RLP eine Übersicht inklusive Suchfunktion im Internet, und zwar hier.



Die Auszeichnung „Empfohlenes Hofcafé“

Wofür steht das Zeichen „Empfohlenes Hofcafé“?
Das Zeichen „Empfohlenes Hofcafés“ gibt es seit 2017. Es ist eine zeitgemäße Weiterentwicklung der bisherigen Prämierung „Goldene Kaffeetassen“ der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und löst diese ab. Mit dem Zeichen „Empfohlenes Hofcafé signalisieren Bauern- und Winzerhöfe mit gastronomischen Angeboten einen von der Landwirtschaftskammer geprüften Qualitätsstandard. Wesentliche Alleinstellungs- und Unterscheidungsmerkmale zu sonstigen gastronomischen Angeboten sind, dass diese ausgezeichneten Hofcafés sich bei einem insgesamt den Gästeerwartungen entsprechenden Qualitätsniveau auf einem aktiven Betrieb der Landwirtschaft, des Weinbaus oder des Gartenbaus befinden. Darüber hinaus ist jedes Hofcafé durch individuelle Besonderheiten gekennzeichnet. Häufig wird das reine Cafégeschäft durch ein größeres gastronomisches Angebot ergänzt, um den Gästeerwartungen zu entsprechen. Vor allem aber sind es die Kuchen und Torten eines Hofcafés, die etwas Besonderes sind und sich von dem, was Gäste in einer Konditorei oder einem sonstigen Café erwarten können, unterscheiden. Hinzu kommt das besondere Ambiente im Innen- und Außenbereich eines Hofes, die spürbare Anbindung an einen Bauern- oder Winzerhof und die authentische Gastfreundschaft, die der Gast erleben kann. Dies alles wird über den Begriff „Empfohlenes Hofcafé“ transportiert.

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
Teilnehmende Betriebe müssen gegenüber der Landwirtschaftskammer den Nachweis erbringen, dass es sich um gastronomisches Angebot handelt, das mit einem aktiven landwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Betrieb in allen Bereichen (Urproduktion, Verarbeitung und Verkauf/Abgabe an den Gast) die gesetzlichen Anforderungen und Kennzeichnungspflichten erfüllt. Weitere Mindestkriterien gelten für die Qualität des Angebotes:

  • Anbindung an einen landwirtschaftlichen Betrieb; diese muss für den Gast erkennbar und spürbar werden
  • ein Mitglied des Hofes/der Familie muss regelmäßig in der Hofgastronomie präsent sein
  • die Kuchen und Torten müssen regelmäßig selber gebacken werden
  • die Kuchen und Torten müssen visuell präsentiert werden
  • es dürfen nur frische Kaffeespezialitäten angeboten werden (kein Instant)
  • es muss mindestens ein herzhaftes Gericht geben
  • es muss eine Speisekarte geben
  • die Öffnungszeiten müssen zuverlässig angegeben werden
  • das Servicepersonal muss erkennbar sein
  • störende Fremdwerbung ist unzulässig
  • die hygienischen Gegebenheiten müssen den Vorgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung entsprechen
  • das Angebot muss stimmig sein; der Betrieb ist offen für Qualitätschecks; kommunizierte, nicht beachtete Qualitätsmängel führen zum Ausschluss

Wie erfolgt der Nachweis?

Interessierte Betriebe können sich bei der Landwirtschaftskammer bewerben. Die Unterlagen können angefordert werden und sind auf dieser Seite abrufbar. Die eingehenden Bewerbungen werden von der Landwirtschaftskammer auf Einhaltung der Kriterien geprüft. Darüber hinaus werden alle neuen Betriebe von einem Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer und einer von ihr beauftragten Person vor Ort begutachtet. Nachfolgende finden im Intervall von drei Jahren Betriebsbesuche statt, um die Teilnehmer in ihren Qualitätsbemühungen zu unterstützen. In teilnehmenden Betrieben kann jederzeit die Einhaltung der gültigen Vergabebestimmungen überprüft und entsprechende Nachweise gefordert werden. Bei Nichtbeachtung kann es zum Ausschluss kommen.

Wer darf teilnehmen?

Bauern- und Winzerhöfe aus Rheinland-Pfalz, die sich als „Empfohlenes Hofcafé“ prüfen lassen möchten, können sich bei der Landwirtschaftskammer melden. Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird zunächst geprüft, ob eine Zulassung grundsätzlich möglich ist. Hauptkriterium ist hierbei der Nachweis einer unmittelbaren Anbindung an einen Betrieb der Landwirtschaft oder des Weinbaus. Eine Prüfungsanmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfung erfolgt möglichst zeitnah.

Was bringt dem Betrieb diese Auszeichnung?
Mit der Auszeichnung „Empfohlenes Hofcafé“ kann ein Betrieb in besonderer Weise seine Qualität herausstellen. Dies kann werblich genutzt werden. Wertvoll ist auch, dass der Betrieb über einen Angebotscheck Hinweise erhält, mit denen er seine Leistung kontinuierlich weiterentwickeln kann. Ein wichtiger Nutzen ist auch die gemeinsame Kommunikation als Gruppe der empfohlenen Hofcafés im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landwirtschaftskammer. Hier gibt es beispielsweise auch einen Flyer. Zudem erfolgt ein Eintrag im Verbraucherportal www.landservice-rlp.de, wo das Zeichen als besonders Suchkriterium zu finden ist. Wesentlich ist auch ein regelmäßiger Austausch innerhalb der Gruppe (jährlicher Erfahrungsaustausch, ergänzt durch den Erhalt von Rundschreiben und eine vergünstige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Landwirtschaftskammer.

Was kostet eine Beteiligung?

Die Anmeldegebühr im ersten Jahr beträgt 250 € und beinhaltet:

  • Erfassung des Betriebes
  • Durchführung eines ersten Betriebschecks
  • Logo in digitaler Form und als Urkunde
  • attraktives Schild „Empfohlenes Hofcafé“ für eine Anbringung am/im Betrieb
  • Aufnahme des Betriebes in den Flyer „Empfohlene Hofcafés“
  • kostenfreier Eintrag auf www.landservice-rlp.de

Die Jahresgebühr ab dem zweiten Jahr beträgt 130 € und beinhaltet:

  • Berechtigung, das Zeichen ein Jahr führen und werblich nutzen zu dürfen
  • mit der Zeichenführung verbundenen laufenden Betreuungskosten
  • turnusgemäße Qualitätsgespräche auf dem Betrieb im 3-Jahresrhytmus
  • Aktualisierungen im Flyer und auf www.landservice-rlp.de
  • Erhalt regelmäßiger Informationen sowie Möglichkeit der Teilnahme an gemeinsamen Treffen der empfohlenen Betriebe


Zahlen, Daten, Fakten

Landesweit gibt es in Rheinland-Pfalz etwa 800 Winzer- und Bauernhöfe mit gastronomischen Angeboten unterschiedlichster Art wie: Straußwirtschaften, Gutsschänken, Hofcafés, Feiern in den Räumlichkeiten eines Hofes, Frühstücken, Brunchen oder bäuerlicher Partyservice und, und, und. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz berät und unterstützt solche Betriebe. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts und modernes Verwaltungs- und Dienstleistungsunternehmen erledigt die Landwirtschaftskammer auf der Grundlage des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer (LwKG) Selbstverwaltungsaufgaben und staatliche Aufgaben im Auftrag des Landes für die Landwirte, Winzer, Gärtner und Forstleute in Rheinland-Pfalz.